Arbeit & Wirtschaft
Am 15. April 1919 wurde von der Weimarer Nationalversammlung der 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag bestimmt – und gilt seit 1946 als gesetzlicher Feiertag. 90 Jahre nachdem der 1. Mai erstmals in Deutschland begangen wurde, ist der Tag der Arbeit 2009 ein besonderer Feiertag, stellt die niederbayerische SPD fest.

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