Die gesetzliche Rente der Kern der Altersversorgung

Veröffentlicht am 24.07.2011 in Allgemein

Kürzlich hatte der SPD-Kreisvorsitzende Gelegenheit zu einem kurzen Gespräch mit dem bayerischen DGB-Vorsitzenden Matthias Jena. Ein Hauptthema war dabei natürlich die Rentenpolitik. In den letzten Jahrzehnten lag das Augenmerk allein auf Kostenminimierung und niedrigen Lohnnebenkosten. Die „logische“ Konsequenz war hier natürlich die Rente mit „67“. In einem politischen Eckpunktepapier, das gemeinsam von der Bayern SPD und dem DGB Bayern formuliert wurde, sehen SPD und DGB weder die Notwendigkeit noch die Voraussetzungen für die Rente mit „67“ gegeben.

Erstens lag der Anteil der Erwerbspersonen in den 1970-er Jahren bei 45 Prozent und stieg bis 2010 auf rund 53 Prozent an. Und alle demografischen Prognosen gehen wieder von einem Absinken Auf 45 Prozent aus. Dazu kommt, dass schon derzeit ein großer Teil der Versicherten schon die Altersgrenze von 65 Jahren gar nicht erreicht. Nur 9 Prozent der 63-jährigen und nur 6 Prozent der 64-jährigen sind derzeit in Vollzeit beschäftigt. Über 80 Prozent der Rentenversicherten waren vor der Rente nicht mehr aktiv sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Somit stellt die Rente mit „67“ eine weitere Rentenkürzung dar. Nach der gemeinsamen Auffassung von Bayern SPD und bayerischen DGB lässt sich die Rente effektiver und gerechter zukunftssicher machen, um den Lebensstandard der Rentner abzusichern und Armut im Alter zu verhindern.
Kern jeder Altersversorgung muss die gesetzliche, paritätisch und umlagefinanzierte Rente sein, darin sind sich auch Bernd Vilsmeier und Matthias Jena einig. In die Förderung der privaten Altersvorsorge fließen derzeit erhebliche Steuermittel. Davon haben die Verdiener geringer Einkommen fast gar nichts, da sie sich keine Riester-Verträge leisten können. Diese Steuermittel sind in der gesetzlichen Rentenversicherung besser aufgehoben und dienen so dem Wohle aller. Zukünftig sollten alle Erwerbstätigen in das Rentenversicherungssystem einbezogen werden und auch über eine Anhebung oder Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze muss nachgedacht werden. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt auch gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die durch Bundeszuschüsse in entsprechender Höhe zu finanzieren sind.
Flankierend gehören arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unbedingt dazu, um prekäre Arbeitsformen, wie Leiharbeit, befristete Arbeitsverhältnisse oder sog. Minijobs einzudämmen. Denn so ist Armut im Alter fast schon vorprogrammiert. Als weiteres gehören dazu Mindestlöhne, damit kein Arbeitnehmer, wenn er in Rente geht, am Sozialamt Grundsicherung beantragen muss, um das Existenzminimum zu bekommen. Zudem muss effektiv gegen Lohndumping vorgegangen werden. Als Möglichkeiten bieten sich hier Vorschriften bei der Vergabe von Aufträgen, wie ein echtes Tariftreuegesetz. Damit Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten, nicht von Betrieben, die nur Hungerlöhne zahlen und soziale Standards unterlaufen, ausgebootet werden. Zudem muss es den Gewerkschaften und Arbeitnehmern wieder möglich sein, der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechende Tarifabschlüsse zu erreichen, damit beim einem Wirtschaftsboom, wie jetzt, nicht nur die Aktionäre und Manager allein die Dividende einstreichen, so Jena. Eine effektive Bekämpfung und rechtliche Ahndung der Schwarzarbeit gehört hier ebenfalls unbedingt dazu.

 

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