Ordnung am Arbeitsmarkt

Veröffentlicht am 02.01.2011 in Arbeit & Wirtschaft

SPD-Kreisverbände fordern Stärkung der Tariftreue und Einschränkung der Leiharbeit

Natascha Konen
In Deutschland steigt der Druck, für ordentliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen, verlangen die Kreisvorsitzende der Landshuter SPD Ruth Müller und der stellv. Kreisvorsitzende der SPD in Dingolfing-Landau Dr. Bernd Vilsmeier. Die Tarifbindung von Unternehmen ist auf einem historisch niedrigen Niveau. Schlecht abgesicherte und schlecht bezahlte Arbeit nimmt zu. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leben in unsicheren Verhältnissen. Deshalb fordern die SPD-Kreisvorsitzenden von Landshut und Dingolfing-Landau Ruth Müller und Dr. Bernd Vilsmeier zusammen mit der Generalsekretärin der Bayern-SPD Natascha Kohnen diese Missstände zu beseitigen und für faire Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.
Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiten nur noch 52 % aller Beschäftigten in Unternehmen mit einem Branchentarifvertrag. Immer mehr Unternehmen entziehen sich der Tarifbindung und zahlen zunehmend nur noch Dumpinglöhne. Sie bringen damit tariftreue Unternehmen in Bedrängnis und verstoßen gegen einen fairen Wettbewerb.
Besonders krass ist die Entwicklung in der Leiharbeit. Rund 77 % aller Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche erhalten trotz Vollzeit nur einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Jeder siebte bis achte Beschäftigte ist auf zusätzliches Arbeitslosengeld II angewiesen.
Dazu kommt, dass 2008 2,7 Millionen oder 8,9 % der Beschäftigten zwischen 15 und 65 nur zeitlich befristet angestellt sind. Inzwischen erhält fast jeder zweite Beschäftigte laut IAB zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind Berufseinsteiger und junge Menschen, hier vor allem Frauen.
Deshalb brauchen wir mehr Ordnung am Arbeitsmarkt fordert die Niederbayern-SPD: Die Tarifbindung muss gesetzlich gestärkt werden, indem Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Für die Leiharbeit muss gelten: Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Als Modell könnte hier Frankreich dienen, wo gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag gilt und sogar noch Zuschläge von 10 bis 15 Prozent bezahlt werden müssen; damit soll die zeitliche Begrenzung der Arbeit für den Leiharbeiter ausgeglichen werden und der Zweck der Leiharbeit, vorübergehende Arbeitsspitzen aufzufangen, unterstrichen werden. Leider dient die Leiharbeit in Deutschland eher dazu Tarifverträge zu unterlaufen und Lohndumping zu betreiben, was durch Pseudotarifverträge durch die so genannten arbeitgeberfreundlichen „Christlichen Gewerkschaften“ ermöglicht wurde.
Befristete Arbeitsverhältnisse ohne sachliche Gründe müssen verboten werden. Die Verträge bei Leiharbeitsunternehmen müssen unbefristet sein und dürfen nicht auf den Einsatz in einem Betrieb befristet werden. Und Deutschland braucht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro fordern die SPD-Kreisverbände Landshut und Dingolfing-Landau.

 

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